Flächenabweichung im Mieterhöhungsverfahren
Der Bundesgerichtshof beschäftigte sich Anfang des Jahres wieder mit der zwischen Mieter und Vermieter strittigen Frage der Größe der Wohnfläche. Hierbei hat er entschieden, dass die Richtigkeit der bestrittenen Fläche durch Messungen nachgewiesen werden muss.