Kündigung wegen Kinderlärms?
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.07.2021 zeigt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen Kinderlärms ist möglich.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.07.2021 zeigt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen Kinderlärms ist möglich.
Das Landgericht musste unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs entscheiden, was denn noch von Nachbarn im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebot hinzunehmen ist. Wie weit gehen die Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm?
Wie weit gehen die Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung? Diese Frage hat der BGH nun entschieden bzw. zumindest mit der Entscheidung gewisse Maßstäbe gesetzt und Kriterien entwickelt.
Beeinträchtigungen durch Lärm sind ein immer wiederkehrendes Thema und Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern. Mit Urteil vom 05.09.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage einer Mieterin zurückgewiesen und Grundsätze zu dem von Nachbarn hinzunehmenden Lärm von Kleinkindern aufgestellt.
Mit Urteil vom 29.04.2015 hat der Bundesgerichtshof der Revision von Vermietern stattgegeben, nachdem die Mieter wegen eines lauten "Bolzplatzes" die Miete gemindert hatten. Die Sache wurde vom BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesen.
Das Landgericht Berlin hat in einem Urteil vom 24.10.2013 darüber entschieden, unter welchen Umständen ein Vermieter eine Kinderbetreuung als normale von dem Vermieter zu tolerierende Einschränkung in einer vermieteten Wohnung dulden muss.