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Zweijähriger Kündigungsausschluss gegenüber Studenten unwirksam

Urteil // Amtsgericht Saarbrücken // 3 C 313/15
Obwohl die Parteien eines Mietvertrages beidseitig für zwei Jahre auf das Recht zur ordentlichen Kündigung verzichtet hatten, war der Mieter schon vorher zur ordentlichen Kündigung des Mietvertrages berechtigt, da er als Student nicht durch AGB über eine solange Zeit an dem Mietvertrag festgehalten werden darf.
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Kein Nachmieter bei gesetzlicher Kündigungsfrist

Beschluss // Landgericht Berlin // 67 S 39/16
Mit Hinweisbeschluss vom 03.03.2016 hat das Landgericht Berlin angekündigt, die Berufung von Mietern auf Auszahlung des Kautionsguthabens zurückzuweisen. Der Mieter leistete die letzten Mieten nicht mehr, da er der Ansicht war, dass der Vermieter die Verpflichtung hatte, einen von dem Mieter benannten Nachmieter zu akzeptieren.
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