Kündigung wegen Kinderlärms?
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.07.2021 zeigt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen Kinderlärms ist möglich.
Der Beschluss des Landgerichts Berlin vom 30.07.2021 zeigt: Die Kündigung des Mietvertrages wegen Kinderlärms ist möglich.
Das Landgericht musste unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Bundesgerichtshofs entscheiden, was denn noch von Nachbarn im Rahmen des gegenseitigen Rücksichtnahmegebot hinzunehmen ist. Wie weit gehen die Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm?
Der BGH hat Kriterien dazu aufgestellt, ob und in welchem Umfang das häusliche Musizieren eines Nachbarn hinzunehmen ist
Wie weit gehen die Rücksichtnahmepflichten bei Kinderlärm aus der Nachbarwohnung? Diese Frage hat der BGH nun entschieden bzw. zumindest mit der Entscheidung gewisse Maßstäbe gesetzt und Kriterien entwickelt.
In einem Urteil vom 14.06.2017 folgt die 65. Kammer des Landgerichts Berlin zur Frage der Berechtigung des Mieters zur Minderung der Miete bei Baulärm aus der Nachbarschaft ausdrücklich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes.
Darf der Mieter die Miete mindern, wenn auf dem Nachbargrundstück gebaut wird? Nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs aus dem Jahr 2015 ging man eigentlich davon aus, dass eine Minderung nur noch unter sehr engen Voraussetzungen möglich sein wird.
Beeinträchtigungen durch Lärm sind ein immer wiederkehrendes Thema und Streitpunkt zwischen Nachbarn, Vermietern und Mietern. Mit Urteil vom 05.09.2016 hat das Landgericht Berlin die Klage einer Mieterin zurückgewiesen und Grundsätze zu dem von Nachbarn hinzunehmenden Lärm von Kleinkindern aufgestellt.
Mit Urteil vom 16.06.2016 hat das Landgericht Berlin einer Mieterin eine Minderung wegen des Lärms von einer benachbarten Baustelle zugebilligt und weicht damit von der Bolzplatzentscheidung des BGH ab.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin Mietern aufgrund der lauten Lüftungsanlage einer Shisha-Lounge eine Mietminderung zugesprochen.
In einer Entscheidung aus dem April 2016 hat das Amtsgericht Charlottenburg über die Höhe einer angemessenen Minderung entschieden, wenn direkt über der eigenen Wohnung das Dachgeschoss ausgebaut wird.