Kein Anspruch auf Mieterwechsel der WG
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.08.2021 entschieden, dass Wohngemeinschaften keinen Anspruch auf Mieterwechsel haben.
Das Landgericht Berlin hat mit Urteil vom 18.08.2021 entschieden, dass Wohngemeinschaften keinen Anspruch auf Mieterwechsel haben.
Oft erreichen mich Fragen wie „wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und welche Kündigungsfrist habe ich?“ bzw. „müssen denn dann alle kündigen und was ist denn, wenn die anderen der Kündigung nicht zustimmen?“ und ich kann darauf zunächst nur die juristentypische Antwort „es kommt darauf an“...
In einem Urteil vom 02.07.2018 hat sich das Amtsgericht Gießen mit der Frage beschäftigt, wann der Vermieter einer studentischen Wohngemeinschaft verpflichtet ist, einem Mieterwechsel zuzustimmen, und welche Konsequenzen ein pflichtwidrig verweigerter Mieterwechsel hat.
Mit Urteil aus dem Januar 2017 hat das Landgericht Berlin eine amtsgerichtliche Entscheidung bestätigt, nach der ein Vermieter regelmäßig verpflichtet ist, dem Austausch von Mietern zuzustimmen, wenn er bei Vertragsschluss wusste, dass er einen Mietvertrag mit einer Studenten-WG abschließt.
Mit Urteil vom 28.07.2009 hat das Landgericht Frankfurt am Main entschieden, dass die Vermieterin einer Wohngemeinschaft dazu verpflichtet ist, die bisherigen Hauptmieter aus dem Mietverhältnis zu entlassen und stattdessen eine neue Hauptmieterin in den Mietvertrag aufzunehmen.