Mietpreisbremse in Berlin: Ausnahme von der Anwendung bei Erstvermietung nach umfassender Modernisierung
Das Landgericht Berlin hat entschieden, dass der Begriff der "umfassenden Modernisierung" nicht nur ein quantitatives Kostenelement beinhaltet, sondern auch - und zwar gleichberechtigt - ein qualitatives Kriterium.