Voraussetzung für eine Minderung wegen einer Baustelle
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Der BGH bestätigt seine Bolzplatzentscheidung. Demnach hat der Mieter nur dann ein Recht zur Minderung, wenn dem Vermieter zugleich Ansprüche gegen den Nachbarn zustehen.
Mit Urteil vom 14.01.2016 hat das Landgericht München der Klage von Mietern auf Rückzahlung überbezahlter Miete stattgegeben, nachdem es über Monate zu erheblichen Beeinträchtigungen durch eine Großbaustelle gekommen war.
Mit Urteil vom 27.02.2015 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum zwischen Eigentümern geschuldeten Trittschallschutz geändert. Ein erhöhter Schallschutz kann sich regelmäßig nicht mehr aus dem Gepräge der Wohnanlage ergeben.
Nachdem in letzter Zeit einige Entscheidungen zu dem Thema "Ist Zigarettenqualm aus einer benachbarten Wohnung ein Mangel der Mietsache" ergangen sind, hat sich nunmehr der Bundesgerichtshof mit der Frage der Rechte der Mieteruntereinander befasst.