Keine Maklercourtage bei Fehlinformationen
Mit Beschluss vom 02.05.2019 kündigt das Oberlandesgericht (OLG) Koblenz an, die Berufung eines Maklers gegen das erstinstanzliche Urteil des Landgerichts Mainz zurückweisen zu wollen. Der Makler macht einen Anspruch auf Leistung von Maklercourtage geltend.