Optische Mängel
Auch rein optische Mängel können zur Minderung berechtigen. Der Beitrag bietet einen Überblick über wichtige Gerichtsentscheidungen.
Auch rein optische Mängel können zur Minderung berechtigen. Der Beitrag bietet einen Überblick über wichtige Gerichtsentscheidungen.
Welche Minderung ist gerechtfertigt, wenn optische Mängel in der hochpreisigen Wohnung auftreten? Zu dieser Frage hat das Amtsgericht Mitte mit Urteil vom 15.02.2017 entschieden.
Auch optische Mängel, also solche, die nur den Geltungswert der Wohnung beeinträchtigen, können zur Minderung berechtigen. Das zeigt ein Urteil des Amtsgerichts Köln vom 13.04.2012.
Mit Urteil vom 15.08.2007 hat das Amtsgericht Berlin-Köpenick zu der Frage entschieden, ob abbröckelnder Außenputz ein Mangel ist, welcher Mietende zur Minderung berechtigt.
Mit Urteil vom 16.04.1997 hat das Amtsgericht Köln entschieden, dass optische Mängel im Treppenhaus ein Recht zur Minderung der Miete begründen.
Mit Urteil vom 05.02.1991 hat das Landgericht Kleve zu der Frage entschieden, inwiefern optische Mängel zur Minderung der Miete berechtigen.
Mit Urteil vom 16.03.1989 hat das OLG Düsseldorf zu der Frage entschieden, wie hoch gemindert werden kann, wenn optische Mängel in einer Zahnarztpraxis auftreten.
Schimmel kann auch als rein optischer Mangel ein Recht zur Minderung begründen. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.04.1984 entschieden.