Mit Urteil vom 26.02.2020 hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, dass es den Mieter unangemessen benachteiligt, gleichzeitig zum Ausschluss des Konkurrenzschutzes eine Betriebspflicht aufzuerlegen.
Als Fachanwalt für Mietrecht werde ich häufig damit beauftragt, Kündigungen wegen Eigenbedarf durchzusetzen oder aber diese abzuwehren. In Zeiten knappen Wohnraums sind solche Kündigungen hoch umstritten und schwieriger durchzusetzen, als häufig behauptet wird.
In einem vielbeachteten Urteil vom 12.03.2019 hat die 67. Kammer des Landgerichts Berlin entschieden, dass ein hohes Lebensalter grundsätzlich einen Härtegrund darstellt, der einer Kündigung des Mietverhältnisses entgegensteht.
Mit einem Beschluss vom 02.01.2019 hat das Landgericht Hamburg die Berufung eines Vermieters gegen ein Urteil des Amtsgerichts zurückgewiesen. Das Landgericht erklärt, dass die Begründung des Eigenbedarfs mit „für sich selbst“ Eigenbedarfsgrund nicht ausreichend ist.
Urteil // Landgericht Frankfurt/Oder // 15 S 112/17
Das Landgericht Frankfurt/Oder hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, wann ein Eigenbedarf hinreichend begründet ist. Dabei muss der Eigenbedarf so begründet sein, dass der Mieter anhand der Begründung die Erfolgsaussichten der Kündigung überschlägig überprüfen kann.
Mit einer Entscheidung aus dem Oktober 2018 weist der Bundesgerichtshof (BGH) die Instanzgerichte zum wiederholten Male an, den behaupteten Eigenbedarfswunsch des Vermieters sorgfältig zu prüfen. In dem entschiedenen Fall hatte das Landgericht München aufgrund der Fallgestaltung Zweifel an dem Eigenbedarfswunsch.
Urteil / Kurzmitteilung // Bundesgerichtshof // VIII ZR 231/17
Mit Pressemitteilung vom 19.09.2018 erklärt der Bundesgerichtshof, dass er entschieden hat, dass eine außerordentlich fristlose Kündigung mit einer ordentlichen Kündigung verbunden werden kann. Damit wird eine Entscheidung der 66. Kammer des Landgerichts Berlin aufgehoben.
Oft erreichen mich Fragen wie „wie komme ich aus dem Mietvertrag raus und welche Kündigungsfrist habe ich?“ bzw. „müssen denn dann alle kündigen und was ist denn, wenn die anderen der Kündigung nicht zustimmen?“ und ich kann darauf zunächst nur die juristentypische Antwort „es kommt darauf an“...
Im Folgenden möchte ich Mietern von Wohnungen, denen wegen Mietschulden, daher im Juristendeutsche wegen Zahlungsverzuges mit der Miete, gekündigt wurde, einige Tipps aus der rechtsanwaltlichen Praxis an die Hand geben, wie sie mit einer solchen Kündigung umgehen sollten. Wie immer, können diese Ausführungen aber eine rechtsanwaltliche Beratung nicht ersetzen.
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