Kein Kündigungsrecht Vermietender bei eigenen Pflichtverletzungen
Bei der Gesamtabwägung, ob eine Kündigung des Mietvertrages durch die Vermietenden wirksam ist, kommt es auch auf eigene Pflichtverletzungen der Vermietenden an. Dies zeigt ein Urteil des AG Nürtingen vom 15.02.2024.