Mietanpassung bei Abweichung von vereinbarter Quadratmetermiete
Berechtigt eine Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Fläche immer nur dann zur Minderung, wenn die die Fläche mehr als 10 % kleiner ist? Nach einer Entscheidung des OLG Dresden können geringere Abweichungen auch dann ausreichend sein, wenn die Parteien eines Gewerberaummietvertrages eine Quadratmetermiete vereinbart haben.