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Mietanpassung bei Abweichung von vereinbarter Quadratmetermiete

Urteil // Oberlandesgericht Dresden // 5 U 1890/13
Berechtigt eine Abweichung zwischen vertraglich vereinbarter und tatsächlicher Fläche immer nur dann zur Minderung, wenn die die Fläche mehr als 10 % kleiner ist? Nach einer Entscheidung des OLG Dresden können geringere Abweichungen auch dann ausreichend sein, wenn die Parteien eines Gewerberaummietvertrages eine Quadratmetermiete vereinbart haben.
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