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Kein Zurückbehaltungsrecht wenn Leistung verweigert

Beschluss // Landgericht Freiburg // 3 S 10/18
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
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Kündigung und Räumung eines Messies

Beschluss // Landgericht Berlin // 66 S 230/17
Es ist wohl ein Alptraum eines jeden Vermieters, dass der eigene Mieter das Mietobjekt beschädigt und aufgrund einer Erkrankung nicht gekündigt werden kann. Dass bei sorgfältigem Arbeiten auch Mietverhältnisse mit depressiven/psychisch kranken Mietern letztlich beendet werden können, zeigt ein Beschluss des Landgerichts Berlin vom 19.01.2018.
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Ein Tele-Café ist kein Spätkauf

Beschluss // Kammergericht Berlin // 8 U 131/14
Im Gewerberaummietverhältnis bestimmt der Nutzungszweck, zu was der Mieter berechtigt ist und welchen Anforderungen das Mietobjekt genügen muss. Nutzt der Mieter die Räume in einer Art und Weise, die nicht mehr von dem Nutzungszweck gedeckt ist, kann ihm sogar die Räumung des Objekts drohen.
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