Kündigung bei unberechtigter Minderung
Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 11. Juli 2012 - VIII ZR 138/11 nochmals entschieden, dass ein Mieter der unberechtigt die Miete gemindert hat, sich nur in den wenigsten Fällen damit verteidigen kann, er habe gedacht, er sei zur Minderung berechtigt. Der Vermieter ist dann zur Zahlungsverzugskündigung berechtigt.