Wirksame Vereinbarung einer Reservierungsgebühr
Das Kammergericht hat zu der Berufung einer Maklerin entschieden, ob die wirksame Vereinbarung einer Reservierungsgebühr möglich ist.
Das Kammergericht hat zu der Berufung einer Maklerin entschieden, ob die wirksame Vereinbarung einer Reservierungsgebühr möglich ist.
Nach einer Entscheidung des Landgerichts Berlin aus dem Jahr 2016 bestehen erhebliche Bedenken dagegen, dass sich Im-mobilienmakler im Zusammenhang mit einer Vermittlungstätigkeit eine Reservierungsgebühr versprechen lassen dürfen.
Mit Urteil vom 23.09.2010 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob man wirksam eine Reservierungsgebühr vereinbaren kann oder nicht.