Vertrauen auf bestimmten Lärmpegel wird nicht geschützt
Mit Urteil vom 23.09.2009 hat der Bundesgerichtshof die Revision von Mietern zurückgewiesen, die zum einen eine Mängelbeseitigung und zum anderen die Feststellung des Rechts zur Minderung begehrten, weil es nach ihrer Ansicht zu erheblichen Lärmbelästigungen gekommen war.