Rücktritt vom Kaufvertrag wegen feuchten Kellers
Mit Urteil vom 19.01.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob bei einem fehlerhaften Maklerexpose die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist.
Mit Urteil vom 19.01.2018 hat der BGH zu der Frage entschieden, ob bei einem fehlerhaften Maklerexpose die Rückabwicklung des Kaufvertrages möglich ist.
Wenn nach Abschluss des Hauptvertrages dieser rückabgewickelt wird, streiten sich die Parteien häufig darüber, ob die Maklerprovision noch geleistet werden muss. Wann ein solcher Rücktritt dazu führen kann, dass der Maklerlohn nicht geschuldet ist, beleuchtet eine Entscheidung des OLG Karlsruhe aus dem Jahr 2004.