Urteil/Kurzmitteilung // Bundesgerichtshof // VIII ZR 67/18
Mit Pressemitteilung vom 05.12.2018 teilt der Bundesgerichtshof mit, dass er zur Frage, ob bereits die Gefahr einer Bildung von Schimmel ein Mangel darstellt, entschieden hat. Zumindest für Gebäude die vor dem Jahr 2003 errichtet wurden, lehnt der BGH einen Mangel ab.
Tritt in einer angemieteten Wohnung oder einem Gewerbeobjekt Schimmelpilz auf, so kann der Mieter, soweit er dessen Auftreten nicht selber
verschuldet hat, eine Reihe von Ansprüchen und Rechten gegen den Vermieter geltend machen. In diesem Beitrag sollen diese kurz dargestellt
werden:
In einer Entscheidung aus dem Jahr 2018 hat sich das Landgericht Bremen mit der häufig streitigen Frage beschäftigt, wann der Vermieter verpflichtet ist, die Ursache für einen Feuchtigkeits- bzw. Schimmelschaden zu beseitigen.
Urteil // Amtsgericht Bergisch Gladbach // 60 C 436/15
Mit Urteil vom 15.02.2018 hat das Amtsgericht Bergisch Gladbach entschieden, dass Mietern, in deren Wohnung in sämtlichen Zimmern Schimmel aufgetreten ist, eine Minderung in Höhe von 80% der Miete zusteht.
In letzter Zeit erlebe ich es häufiger, dass Mandanten bei mir erscheinen, deren Rechtsschutzversicherungen in Schimmel- und Feuchtigkeitsfällen die Deckungszusage abgelehnt haben. Die Begründung
der Ablehnung ist nicht selten zweifelhaft.
Urteil // Amtsgericht Hamburg-Wandsbek // 715 C 109/16
Mit Urteil vom 26.07.2016 hat das AG Hamburg-Wandsbek die Klage von Mietern abgewiesen, die von ihrem Vermieter die Rückzahlung überbezahlter Miete sowie der Mietkaution verlangt hatten, nachdem sie den Mietvertrag aufgrund eines Schimmelschadens außerordentlich fristlos gekündigt hatten.
Mit Urteil vom 15.04.2016 hat das Landgericht Berlin in der von dem Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg mit Urteil vom 19.10.2015 erstinstanzlich entschiedenen Angelegenheit nunmehr über die Berufung der Vermieterin entschieden.
Mit Urteil vom 05.11.2015 hat das Landgericht Lübeck eine Vermieterin dazu verurteilt, Schimmelschäden in einer Mietwohnung zu beseitigen. Den Einwand des Vermieter, die Wohnung liege in einem Altbau, ließ das Landgericht nicht gelten.
Urteil // Amtsgericht Berlin-Tempelhof/Kreuzberg // 20 C 234/13
Mit Urteil vom 19.10.2015 hat das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg eine Vermieterin zur Beseitigung von Schimmelschäden verpflichtet und dem Mieter eine Minderung von 10% bis zur Beseitigung des Schimmels zugesprochen.
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