Gefahr von Schimmel ist – bei älteren Gebäuden – kein Mangel
Mit Pressemitteilung vom 05.12.2018 teilt der Bundesgerichtshof mit, dass er zur Frage, ob bereits die Gefahr einer Bildung von Schimmel ein Mangel darstellt, entschieden hat. Zumindest für Gebäude die vor dem Jahr 2003 errichtet wurden, lehnt der BGH einen Mangel ab.