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Klausel zur Hundehaltung unwirksam

Urteil // Landgericht Berlin // 63 S 493/12

Mit Urteil vom 02.07.2013 hat das LG Berlin die Berufung einer Vermieterin abgewiesen, die von einem Mieter nach § 546 Abs. 1 BGB die Räumung und Herausgabe der angemieteten Wohnung verlangen wollte. Begründet wurde die Kündigung damit, dass der Mieter ohne Erlaubnis der Vermieterin einen Hund in der angemieteten Wohnung hält.

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