Trittschallschutz im Wohnungseigentumsrecht
Mit Urteil vom 27.02.2015 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung zum zwischen Eigentümern geschuldeten Trittschallschutz geändert. Ein erhöhter Schallschutz kann sich regelmäßig nicht mehr aus dem Gepräge der Wohnanlage ergeben.