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Kaution nach Mietende vor Verjährung verrechnen

Beschluss // Kammergericht // 8 U 104/17
Wenn das Mietverhältnis endet, streiten die Parteien häufig über Ansprüche des Vermieters wegen Beschädigung der Mietsache. BGB. Ein Beschluss des Das Kammergerichts vom 02.12.2019 macht deutlich, dass man als Vermieter die Kaution nach Mietende noch vor Ablauf der kurzen Verjährung verrechnen muss.
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Kautionsanspruch verjährt nach drei bis vier Jahren

Urteil // Landgericht Duisburg // 13 S 334/05
Zwischen Vermieterin und Mietern kommt es recht häufig zu Streitigkeiten über die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses. Mit Urteil vom 28.03.2006 hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses drei bis vier Jahre Zeit hat, um die Kaution von dem Mieter einzufordern.
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