Klage gegen verwalterlose WEG
Mit Urteil vom 20.01.2022 hat das Amtsgericht Saarbrücken zu der Frage entschieden, gegen wen die Klage einer verwalterlosen WEG zu richten ist.
Mit Urteil vom 20.01.2022 hat das Amtsgericht Saarbrücken zu der Frage entschieden, gegen wen die Klage einer verwalterlosen WEG zu richten ist.
Mit Urteil aus dem Jahr 2018 hat der BGH entschieden, dass für die fehlende Beschlussumsetzung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft der Verwalter haftet.
Nach dem Gesetz soll der Beschluss einer Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) durch den Verwalter sofort umgesetzt werden. In einem von dem Landgericht Frankfurt am Main entschiedenen Rechtsstreit versuchte eine Eigentümerin einen Beschluss durch eine einstweilige Verfügung auszusetzen.
Das LG München hat sich mit der Frage befasst, unter welchen Voraussetzungen die Verwalterwiederbestellung erfolgreich angefochten werden kann.
Dieser Beitrag geht auf eine der häufigsten Fragen bei der Beratung von Eigentümern ein: innerhalb welcher Frist muss der Verwalter die Jahresabrechnung erstellen und was kann man als Vermieter tun, wenn man eine Verspätung befürchten muss?
Mit einem Urteil aus dem Jahr 2018 hat der Bundesgerichtshof seine Rechtsprechung, wann ein Makler als Gehilfe des Verwalters anzusehen und damit ein Provisionsanspruch ausgeschlossen ist, weiter präzisiert.
Der BGH hat die Frage beantwortet, ob ein Verwalter nach Untätigbleiben zu der Erstellung der Jahresabrechnung gezwungen werden kann/muss, oder ob die Möglichkeit besteht, einen anderen zu beauftragen.
Mit Urteil vom 14.06.2016 hat das Landgericht Dortmund der Berufung einer Wohnungseigentümerin stattgegeben, die den Beschluss zur Bestellung des Verwalters angefochten hatte.
Mit Urteil vom 02.03.2016 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass einzelne Eigentümer Primärpflichten des Verwalters aus dem Verwaltervertrag, hier die Umsetzung eines Sanierungsbeschlusses, regelmäßig nicht alleine durchsetzen können.
Mit Urteil vom 04.09.2015 hat das Amtsgericht München der Klage eines Eigentümers stattgegeben, der den Beschluss derWohnungseigentümergemeinschaft zur Bestellung eines neuen Verwalters angefochten hatte, obwohl dessen Bonität fraglich war.