Schadensersatz bei Wasserschaden in der WEG
Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2020 entschieden, wann in einer WEG ein Schadensersatz wegen eines Wasserschadens möglich ist.
Der BGH hat mit Urteil vom 18.12.2020 entschieden, wann in einer WEG ein Schadensersatz wegen eines Wasserschadens möglich ist.
Das Landgericht Freiburg entschied durch Beschluss am 02.05.2019, dass ein Mieter kein Zurückbehaltungssrecht mehr hat, wenn der Vermieter die Leistung eindeutig verweigert. Das Landgericht folgt mit seinem Beschluss der Rechtsprechnung des Bundesgerichtshofs, nach der kein Zurückbehaltungsrecht mehr besteht, wenn der Vermieter seine Leistung, somit die Mangelbeseitigung ernsthaft und endgültig verweigert.
In welcher Höhe ist die Miete beim Wasserschaden gemindert und wann und von wem kann man Schadensersatz für die beschädigten Sachen verlangen? In diesem Beitrag wird eine kurze Übersicht zu Rechten und Ansprüchen des Mieters gegeben.
In einem Urteil aus dem Jahr 2016 hatte das Amtsgericht Saarbrücken über Ersatzansprüche des Mieters für die Beseitigung von Mängeln in der angemieteten Wohnung zu entscheiden. Es hat in seiner Entscheidung die Voraussetzungen an einen solchen Anspruch gegen die Vermieter dargelegt.
Mit Urteil vom 12.04.2011 gab das Amtsgericht Bergheim der Klage einer Mieterin statt, die wegen Schimmels die Miete für ihre Wohnung gemindert hatte. Nach der Entscheidung war die Mieterin zur Minderung der Miete um 57% aufgrund eines Schimmelbefalls berechtigt.
Bereits mit Urteil vom 06.04.2005 hat der BGH entschieden, dass die Berechnung der Minderung stets anhand der Gesamtmiete erfolgt.