Auch ausgeschiedener Eigentümer schuldet Wohngeld
Mit Urteil vom 29.10.2014 wurde durch das Amtsgericht Brake klargestellt, dass der ausgeschiedene Wohnungseigentümer die Wohngeldzahlung bis zur Eintragung des neuen Eigentümers in das Grundbuch schuldet, unabhängig davon dass zwischenzeitlich die Jahresabrechnung durch die Wohnungseigentümergemeinschaft beschlossen wurde.