Verrechnung der Kaution mit streitigen Forderungen
Der Bundesgerichthof hat mit Urteil vom 24.07.2019 zu der zuletzt sehr strittigen Frage entscheiden, ob ein Vermieter nach Beendigung des Mietverhältnisses auch mit streitigen Forderungen des Mieter mit der Kaution aufrechnen darf.