„Fuck you“ ist kein Kündigungsgrund
Das Amtsgericht Köpenick hat mit Urteil vom 15.09.2020 entschieden, dass jedenfalls bei laufendem Kündigungsrechtsstreit ein "fuck you" als Kündigungsgrund nicht ausreichend ist.
Zweckentfremdung: bis drei Monate problematisch. Das Zweckentfremdungsverbot verbietet eine Vermietung "nach Tagen und Wochen". Jede Mietzeit können Sie in Tagen und Wochen ausdrücken. Wo liegt denn da die Grenze? 1. Ausgangsfall Ein Vermieter bot mehrfach im Internet seine Wohnung zur…