Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls Teil 2
Mit Urteil vom 03.05.2007 hat das Amtsgericht Mitte zu der Frage entschieden, welche Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls angemessen ist. Nach der Entscheidung darf ein Mieter einer Wohnung im sechsten Obergeschoss die Miete um 15 % mindern, wenn der Fahrstuhl für 16 Tage vollständig ausfällt.
Ausgangsstreit und Entscheidung – Die Höhe einer angemessenen Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls ist streitig
Die Parteien sind über einen Mietvertrag für eine Wohnung im sechsten Obergeschoss eines Wohnhauses verbunden. In dem Zeitraum vom 16.05.2006 bis einschließlich zum 31.05.2006 war der (wohl einzige) Fahrstuhl vollständig ausgefallen.
Das Amtsgericht billigte dem Mieter für diesen Zeitraum bei Ausfall des Fahrstuhls eine Minderung der Bruttomiete von 15 % zu. Das Hinaufsteigen der Treppen bis in den sechsten Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für den Mieter beschwerlich und beeinträchtige ihn nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache, so das Amtsgericht.
Praxistipp – Minderung berechnet sich nach der Gesamtmiete
Bereits einen Monat vorher hatte das Amtsgericht entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung im zehnten Obergeschoss die Miete bei vollständigem Ausfall des Fahrstuhls um 20 % mindern darf (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 19.04.2007 – 10 C 24/07).
Das Gericht hat in beiden Urteilen hervorgehoben, dass das Treppensteigen für einen Zeitraum von 16 Tagen beschwerlich ist. In dem Urteil in der Parallelsache erklärt das Gericht ausdrücklich, dass die Minderung unter Berücksichtigung der Dauer des Ausfalls des Aufzugs als angemessen erscheint. Nach Ansicht des Gerichts soll der Zeitraum des Ausfalls daher bei der Höhe der angemessenen Minderung zu berücksichtigen sein.
Häufig wird der Fehler gemacht, die Minderung nach der Nettokaltmiete zu berechnen. Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechnet sich die Minderung nach § 536 BGB aber nach der Bruttomiete, daher der Miete einschließlich sämtlicher Vorauszahlungen und Pauschalen (BGH – XII ZR 225/03, WuM 2005, 384; KG WuM 2004,17; OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 80).
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- Hier finden Sie weitere Informationen zu der Entscheidung.
- Was Sie bei einer Minderung der Miete beachten sollten, erkläre ich in dem Beitrag: Richtig die Miete mindern
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