Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls Teil 1
Mit Urteil vom 19.04.2007 hat das Amtsgericht Mitte einem Mieter einer Wohnung im zehnten Obergeschoss bei einem Ausfall des Fahrstuhls eine Minderung der Miete um 20% zugestanden.
Der Ausgangsstreit – Angemessene Minderung bei Ausfall des Fahrstuhls streitig
Die Parteien sind über einen Mietvertrag für eine Wohnung im zehnten Obergeschoss eines Wohnhauses verbunden. In dem Zeitraum vom 16.05.2006 bis einschließlich zum 31.05.2006 war der (wohl einzige) Fahrstuhl vollständig ausgefallen. Das Amtsgericht billigt dem Mieter bei Ausfall des Fahrstuhls für diesen Zeitraum eine Minderung der Bruttomiete von 20 % zu. Das Hinaufsteigen der Treppen bis in den zehnten Stock über einen Zeitraum von 16 Tagen sei für den Mieter beschwerlich. Ein solcher Ausfall beeinträchtige den Mieter deshalb nicht nur geringfügig in dem Gebrauch der Mietsache, so das Amtsgericht. Auch der Transport der Einkäufe in das 10. OG. sei mit erheblichen Mühen verbunden.
Die Entscheidung – Zeitraum des Ausfalls ist bei der Höhe der Minderung zu berücksichtigen
Einen Monat später hat das Amtsgericht Mitte entschieden, dass ein Mieter einer Wohnung im sechsten Obergeschoss die Miete bei vollständigem Ausfall des Fahrstuhls um 15 % mindern darf (AG Berlin-Mitte, Urteil vom 03.05.2007 – 10 C 3/07).
Durch das Gericht wurde in beiden Urteilen hervorgehoben, dass das Treppensteigen für einen Zeitraum von 16 Tagen beschwerlich ist. In diesem Verfahren erklärt das Gericht ausdrücklich, dass die Minderung von 20 % der Miete unter Berücksichtigung der Dauer des Ausfalls des Aufzugs als angemessen erscheint. Nach Ansicht des Gerichts soll der Zeitraum des Ausfalls daher bei der Höhe der angemessenen Minderung zu berücksichtigen sein.
Praxistipp – Minderung berechnet sich nach Gesamtmiete
Häufig machen Mieter den Fehler, die Minderung nach der Nettokaltmiete zu berechnen. Nach der eindeutigen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs berechnet sich die Minderung nach § 536 BGB aber nach der Bruttomiete, daher der Miete einschließlich sämtlicher Vorauszahlungen und Pauschalen (BGH – XII ZR 225/03, WuM 2005, 384; KG WuM 2004,17; OLG Hamm NJWE-MietR 1996, 80).
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- Was man bei der Umsetzung einer Mietminderung beachten sollte, erkläre ich in dem Beitrag Richtig die Miete mindern.
- Hier finden Sie weitere Informationen zu der Entscheidung.
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