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Kündigung wegen Vermietung über Airbnb

  • RA Daryai
  • Mieten Urteile, Wohnraummietrecht Urteile
Beschluss // Landgericht Berlin // 67 T 29/15

Mit Beschluss vom 03.02.2015 hat das Landgericht Berlin einem Vermieter recht gegeben, der eine Kündigung wegen der Vermietung einer Wohnung über Airbnb ausgesprochen hatte. Nach der Entscheidung rechtfertigt eine ohne Zustimmung erfolgte Untervermietung einer Mietwohnung an Touristen über Airbnb die fristlose Kündigung des Mietverhältnisses.

Der Ausgangsstreit – Vermieter spricht Kündigung wegen Vermietung über Airbnb aus

Der Vermieter hatte durch Bewertungseinträge auf Airbnb festgestellt, dass die Wohnung vom Mieter bis Januar 2014 mehrfach entgeltlich an Touristen vermietet worden war. Er mahnte den Mieter ab und forderte innerhalb einer Woche die Beendigung der gewerblichen Vermietung an Dritte. Am 25.04.2014 wurde die Wohnung trotzdem noch über Airbnb angeboten. Der Vermieter erklärte nunmehr die außerordentlich fristlose Kündigung des Wohnraummietvertrages.

Nachdem der Mieter nicht aus der Wohnung auszog, erhob der Vermieter Räumungsklage. Während des Verfahrens räumte der Mieter dann die Wohnung. Die Kosten des Verfahrens musste nach der Entscheidung des Amtsgerichts der Mieter tragen. Gegen diese Entscheidung legte der Mieter Rechtsmittel ein.

Kündigung wegen Vermietung über Airbnb

Die Entscheidung – Wann ist eine Kündigung wegen der Vermietung über Airbnb begründet?

Das Landgericht bestätigt die Entscheidung des Amtsgerichts. Hat der Vermieter einer Untervermietung nicht zugestimmt, kann eine Kündigung des Mietvertrages wegen der Vermietung über Airbnb begründet sein.

Seine Entscheidung begründet das Landgericht wie folgt: Durch eine Vermietung ohne Zustimmung geriert sich der Mieter als Eigentümer der Mietsache und erschüttert in schwerwiegender Weise das Vertrauen in seine zukünftige Zuverlässigkeit. Ob im Anschluss an die Abmahnung noch eine weitere Vermietung erfolgte, sei für die Entscheidung unerheblich. Schon die Aufrechterhaltung der Annonce bei Airbnb zeige, dass der Mieter weiter die Bereitschaft habe, vertragswidrig entgeltlich die Mietsache an Dritte zu überlassen.

Praxistipp – Anderes gilt bei dauerhafter Untervermietung

Die Entscheidung beschäftigt sich alleine mit der Frage, ob eine Untervermietung an Touristen zulässig ist oder nicht. Demgegenüber ist der Wohnraummieter im Falle einer dauerhaften Untervermietung priveligiert. Nach § 553 Abs. 1 S . 1 BGB kann der Mieter von dem Vermieter unter bestimmten Voraussetzungen die Erlaubnis zur Untervermietung verlangen. Sowohl der Bundesgerichthof als auch die Instanzgerichte haben in den letzten Jahren entschieden, dass an ein berechtigtes Interesse des Mieters auf Untervermietung keine hohen Anforderungen zu stellen sind. Entscheidungen hierzu finden Sie unter dem Schlagwort Untervermietung.

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  1. Hier finden Sie weitere Informationen zu dem Urteil.
  2. Kann die Ferienvermietung an Touristen ein Mangel der Wohnung sein? Hierzu hat der BGH entschieden.
Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Daryai berät Sie zu den Themen Gewerberaummietrecht, Wohnungseigentumsrecht und Arbeitsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Daryai vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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