Was ist eine Vormerkung?
Was ist eine Vormerkung? Und wozu wird diese beim Wohnungs- oder Hauskauf benötigt? Diese Frage stellen mir viele Mandanten, wenn ich sie zum Kaufvertrag berate.
1.
Sobald der Kaufvertrag unterschrieben ist, beantragt der Notar beim Grundbuchamt, dass zugunsten
der Käufer die „Vormerkung“ eingetragen wird. Sie kennen sicherlich die amerikanischen Filme,
wenn im Vorgarten das große Holzschild mit der Aufschrift „SOLD“ steht. Das ist die Vormerkung.
2.
Jeder, der ins Grundbuch schaut, erkennt, dass dieses Haus oder diese Wohnung schon „reserviert“,
also „vorgemerkt“, ist. Wenn also der Verkäufer auf die Idee kommen sollten, mehrere Notartermine
zu vereinbaren, um den Kaufpreis mehrfach zu erhalten, so wird dies daran scheitern, dass jeder weitere
Notar sieht, dass bereits ein Kaufvertrag geschlossen wurde und schon eine Vormerkung eingetragen ist.
Außerdem schützt die Vollmacht auch vor der Insolvenz der Verkäufer; kurzum: sobald die Vormerkung
eingetragen ist, werden Sie neuer Eigentümer. Ihr Anspruch ist damit abgesichert.
Deswegen wird der Notar auch erst zur Kaufpreiszahlung auffordern, wenn diese Vormerkung eingetragen ist.
Anschließend erhalten Sie die Schlüssel und der Notar bittet das Grundbuchamt darum, die Vormerkung durch
die Eigentumseintragung zu ersetzen. Ein recht einfacher Mechanismus: Unterschrift – Vormerkung –
Kaufpreiszahlung – Übergabe – Eigentumsumschreibung.
3.
Gerne prüfe ich Ihren Kaufvertrag und die dazugehörigen Dokumente (Teilungserklärung und die Protokolle der
letzten Jahre, um die wichtigsten zu nennen). Neben der rechtlichen Seite gibt es darüber hinaus auch weitere Aspekte,
die man beachten sollte. Um einmal zwei Beispiele zu nennen:
Darüber hinaus lässt sich des Öfteren einiges an Grunderwerbssteuer sparen (wobei man Ärger mit der Bank vermeiden sollte).
Außerdem kann das richtige Timing bei der Finanzierung im Fall der Fälle einiges an Ärger und Geld sparen.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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