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WEG muss streitige Ansprüche einklagen

  • RA Kuo
  • Mieten Urteile, Wohnungseigentumsrecht
Urteil // Landgericht Koblenz

Das Landgericht Koblenz musste sich unlängst (Urteil vom 30.04.2018) mit der Frage befassen, ob denn Ansprüche, die unklar sind, gerichtlich zu verfolgen sind. Dabei hat das Landgericht Koblenz im Wege eines sogenannten Ersetzungsbeschlusses Folgendes festgehalten:

„Die Wohnungseigentümergemeinschaft beschließt, gegenüber der Verwalterin Schadensersatzansprüche wegen Abschluss des Vertrages mit der Firma … geltend zu machen. Die Miteigentümerin M wird von der Wohnungseigentümergemeinschaft beauftragt und bemächtigt, für die teilrechtsfähige Wohnungseigentümergemeinschaft ein Rechtsanwalt mit der gerichtlichen/außergerichtlichen Geltendmachung von Schadensersatzansprüche zu beauftragen.“

Der Ausgangsstreit

Ausgangsfall war dabei, dass die Verwalterin einen aus Sicht der Eigentümer wesentlich zu teuren Vertrag abgeschlossen hatte. Die Eigentümer konnten später nachweisen, dass es gleichwertige und dennoch von den Kosten her günstigere Angebote gegeben hätte.

Aus diesem Grund verlangten die Kläger dann in der Eigentümerversammlung, dass man doch beschließen möge, hier die Schadensersatzansprüche zu prüfen und gegebenenfalls außergerichtlich und auch gerichtlich durchzusetzen. Die Mehrheit der anderen Eigentümer war dagegen und beschloss die Nichtdurchsetzung. Argument war dabei das Prozesskostenrisiko und die tatsächlichen und rechtlichen Schwierigkeiten in der Nachweisbarkeit.

Die Entscheidung

Das Landgericht Koblenz hat sich hierrüber hinweggesetzt und den vorgenannten Ersetzungsbeschluss gefasst.

Praxistipp

Die Entscheidung ist relativ ausführlich in verschiedenen Fachzeitschriften besprochen worden, wobei ich das Problem nicht sehe. Denn es wird nicht sofort Klage eingereicht. Es ist zunächst einmal so, dass der Rechtsanwalt die Erfolgsaussichten der Klage prüft. Dies für ein relativ überschaubares Honorar. Aus diesem Grund ist das Prozessrisiko zunächst einmal sehr überschaubar, Gleiches gilt für das gerade eben dargestellte Kostenrisiko. Ich kann nicht erkennen, dass, sofern ein Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht die Erfolgsaussichten sieht, der Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung verletzt wäre beziehungsweise man sich mit einem solchen Beschluss zur Beauftragung eines Rechtsanwalts in ein großes Risiko stürzen würde. Aus diesem Grund ist die Entscheidung des Landgerichts Koblenz nur zu begrüßen.

Es entspricht also auch aus meiner Sicht dem Grundsatz der ordnungsgemäßen Verwaltung, zu beschließen, dass ein Rechtsanwalt zunächst die Erfolgsaussichten prüft und bei Bejahung dann auch entsprechend automatisch weiter beauftragt wird. Ich kann nicht erkennen, dass hier ein besonders großes Kostenrisiko entstünde.

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Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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