Wohnungskauf – Frist bei Finanzierung!
Wohnungskauf – Frist bei Finanzierung!
Es gibt beim Wohnungskauf die rechtliche Seite. Hier prüfe ich den Kaufvertrag, die Teilungserklärung und die Protokolle der letzten Jahre. Es gibt aber auch in praktischer Hinsicht einige Dinge, die man während des Kaufprozesses beachten sollte. Ich darf heute auf einen Punkt aufmerksam machen, der im Fall des Falles richtig teuer werden kann. Es geht um das richtige Timing beim Abschluss des Darlehensvertrages.
Hier gibt es in der Regel, bei den heute üblichen Vertragsabschlüssen, eine zweiwöchige Widerrrufsfrist. Geht wider Erwarten beim Abschluss etwas schief, so ist man auf einmal an einen Darlehensvertrag gebunden, den man „gar nicht mehr braucht“. Wird die Bank den Vertrag nicht einfach auf ein anderes Kaufobjekt „umschreiben“? Mitnichten! Für die Rückabwicklung des ersten Vertrages wird eine „Vorfälligkeitsentschädigung“ fällig und für den „neuen“ Darlehensvertrag wieder sämtliche Gebühren.
Insofern sollte der Darlehensvertrag eine Woche vor dem Notartermin unterschrieben werden. Dann hat die Bank noch genug Zeit, dem Notar die Formulare für die Grundschuldbestellung zu übersenden und Sie haben genug Zeit, den Darlehensvertrag im Notfall zu widerrufen.
Sie sehen es gibt neben der rein rechtlichen Seite noch weitere Aspekte, die man bei einem Immobilienkauf beachten sollte. So kann man auch einiges an Grunderwerbssteuer sparen, muss aber auch hier wieder aufpassen, dass es nicht auf einmal Ärger mit der Bank gibt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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