Wohnungskauf – Grunderwerbssteuer sparen!
Wohnungskauf – Grunderwerbssteuer sparen!
1. Ausgangssituation
Ich werde oft damit beauftragt, einen Wohnungskaufvertrag zu prüfen. An einer entscheidenden Stelle wird der Kaufpreis ausgewiesen. Dort fehlen allerdings oft Positionen, die die Grunderwerbssteuer mindern können. Denn manche Dinge zählen nicht zum „Grund“ und können daher von dem Betrag abgezogen werden, auf den die Grunderwerbssteuer zu zahlen ist.
2. Was fällt darunter?
Dazu zählen – vereinfacht gesagt – alle Dinge, die nicht fest mit dem Kaufgegenstand verbunden sind. Also die Möbel und auch die Einbauküche. Ebenso der Anteil an der Instandhaltungsrücklage oder auch – hier je nach Modell – die Solaranlage.
3. Praxistipp
Zunächst sollten Sie prüfen lassen, ob und welche Gegenstände hier berücksichtigt werden können. Ferner, das sollte klar sein, muss der angesetzte Wert auch dem tatsächlichen entsprechen, ansonsten droht Ärger mit dem Finanzamt.
Und Achtung falls Sie den Kaufpreis (teilweise) finanzieren:
Wenn Sie eine Finanzierungszusage für den Betrag X haben, dann aber noch den Betrag Y im Kaufvertrag ansetzt, dann droht ein nachträglicher Zinszuschlag oder sogar die Kündigung durch die Bank!
Der Grund liegt auf der Hand:
Möbel und Inventar werden von Banken nicht als werthaltig anerkannt; entscheidend ist der Immobilienkaufpreis. Ist der plötzlich geringer als ursprünglich angegeben, ist die Grundlage für die Kreditentscheidung der Bank erheblich gestört.
Wenn Sie also durch die beschriebene Vorgehensweise Geld sparen möchten, dann ist das unproblematisch dann möglich, wenn Sie die „wahren Werte“ angeben und das Vorgehen mit Ihrer finanzierenden Bank abgestimmt haben.
Gerne berate ich Sie ich Sie zu weiteren Details und prüfe auch allgemein gerne den Kaufvertrag und die dazu gehörigen Unterlagen für Sie. Fazit: Wohnungskauf – Grundwerwerbssteuer sparen – bei richtigem Vorgehen kein Problem.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.
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