Zweckentfremdung: Airbnb muss Daten herausgeben
Zweckentfremdung: Airbnb muss Daten herausgeben! Viele Vermieter sind bisher „ins Risiko gegangen“ mit der Hoffnung, dass Airbnb seine Daten nicht herausgibt. Darauf sollte man nun nicht mehr setzen.
Das Verwaltungsgericht Berlin hat nämlich jetzt (Urteil vom 23.06.2021, Az.: 6 K 90/20) Airbnb verurteilt, seine Daten der Anbieter an die Zweckentfremdungsbehörde herauszugeben.
1. Ausgangsfall
Airbnb wandte sich gegen die Anordnung des Bezirksamt Tempelhof-Schöneberg. Dieses hatte verlangt, die Daten zahlreicher Anbieter herauszugeben, welche über die Plattform Ferienunterkünfte angeboten hatten.
2. Entscheidung des Gerichts
Das Verwaltungsgericht Berlin hat die Klage von Airbnb abgewiesen. Denn es handelte sich um eine Abfrage der Behörde im Einzelfall. Ferner verstößt das Auskunftsverlangen nicht gegen europarechtliche Vorgaben und auch nicht gegen irisches Datenschutzrecht (Airbnb hat seinen Sitz in Irland). Aus diesem Grund sollten Vermieter noch sorgfältiger als vorher prüfen, ob und wie sie in eine Kurzzeitvermietung gehen können.
3. Praxistipp
Mein rechtlicher Rat war schon vor dieser Entscheidung natürlich, sich an Recht und Gesetz zu halten. Es gibt ja die Möglichkeit einer Genehmigung bzw. teilweise ist der Sachverhalt ja sogar nur anzeigepflichtig.
Ich berate und vertrete Sie gerne in allen Belangen des Mietrechts. In der Regel kommen die Mandanten und Mandantinnen mit einem Schreiben des Bezirksamts zu mir. Darin wird ihnen ein Verstoß gegen das Zweckentfremdungsgesetz Berlin vorgeworfen. Hier heißt es „Ruhe bewahren“ und erst einmal Akteneinsicht nehmen. Erst danach reagieren wir inhaltlich. Der Staat muss Ihnen den Verstoß nachweisen, nicht umgekehrt. Sie müssen nicht Ihre Unschuld beweisen, sondern der Staat muss Ihnen nachweisen, dass ein Verstoß vorliegt. Reagieren Sie daher am besten nicht selbst, sondern beauftragen Sie einen Rechtsanwalt.
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
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