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Zweckentfremdung – Brief vom Bezirksamt

  • RA Kuo
  • Wohnraummietrecht Beiträge

Zweckentfremdung – Brief vom Bezirksamt, was tun? Für viele meiner Mandanten beginnt es mit einem Schock. Ein Brief, der sinngemäß mit den Worten „Mir liegt ein Hinweis vor…“ oder „Ihnen wird vorgeworfen…“ beginnt, liegt im Briefkasten. Oft verbunden mit einer relativ kurzen Frist.

Zweckentfremdung - Brief vom Bezirksamt
Zweckentfremdung oder erlaubte Nutzung?
1. Ausgangsfall

Der Brief liegt da, was tun? Erst einmal nichts. Genau wie auch in allen anderen Fällen, in denen der Staat dem Bürger etwas
vorwirft. Nehmen Sie durch einen Rechtsanwalt Akteneinsicht, bevor Sie sich zur Sache äußern. Hier gilt dasselbe, was die
Strafverteidiger Ihren Mandanten immer raten. Denn im Grunde handelt es sich um dieselbe Ausgangssituation. Der Staat
muss seinen Vorwurf beweisen, nicht Sie Ihre Unschuld.

2. Erfahrungen und Praxistipps
a) Erfahrungen

Gelegentlich klärt schon die Akteneinsicht den Sachverhalt auf. Ich hatte den Fall, dass der Eigentümer der Wohnung im zweiten
Stock die Zweckentfremdung begangen haben sollte. Angeschrieben wurde aber der im ersten Stock…

Oft sind die Hinweise auch viel zu vage („wir hören öfters mehrere Personen mit Rollkoffern im Aufzug„) oder bzw. gleichzeitig auch
so zweideutig, dass darauf kein Vorwurf gestützt werden kann. Es ist ja auch einem Mieter erlaubt, bis zu sechs Wochen am Stück Besuch
zu empfangen. Alleine die Tatsache, dass Personen in einer Wohnung übernachten, ist nicht im Ansatz ausreichend, einen Verstoß
gegen das Zweckentfremdungsgesetz anzunehmen.

b) Praxistipps

Anders liegt der Fall natürlich, wenn man „auf frischer Tat“ ertappt wurde. Im Rahmen der Akteneinsicht wird das Airbnb-Profil vorgelegt nebst Bewertungen. Dann gilt es die Umstände zusammenzutragen, die zu der mildestens Strafe führen. Das schauen wir uns dann gemeinsam an,
was alles im Einzelfall für Sie sprechen könnte. Oft war die Mandantschaft selbst für z.B. 4 Wochen im Ausland und hat ansonsten dort selbst gewohnt, so dass hier gar nicht der vom Gesetzgeber ins Auge gefasste Fall vorliegt, dass Wohnraum dauerhaft dem Markt entzogen wurde. Es liegt dann zwar immer noch ein Verstoß vor (erst ab drei Monaten Mietdauer sind Sie halbwegs auf der sicheren Seite) , der erscheint aber doch viel weniger schlimm als wenn rein zur Gewinnerzielung die eigene Wohnung vermietet wurde.

Es lohnt sich, hier das Geld für die Beauftragung eines Fachanwalts mit entsprechender Erfahrung zu investieren. In der Regel kann ich den Mandanten und Mandantinnen hier sehr viel Ärger und Geld sparen.

 

 

 

 

 

 

 

Simon Guang-Ming Kuo

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Herr Rechtsanwalt Kuo berät Sie zu den Themen Wohnraummietrecht, Immobilienrecht und Wohnungseigentumsrecht.

Sie können unter der Telefonnummer +49 (0)30 460 64 794 einen Termin mit Herrn Rechtsanwalt Kuo vereinbaren. Oder aber Sie schreiben ihm über unser Kontaktformular eine E-Mail.

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