Zweckentfremdungsgesetz – Leerstand unzulässig?
Mit Urteil vom 30.10.2019 hat das Verwaltungsgericht Berlin nunmehr und endlich einen langen Rechtsstreit über das sogenannte „Geisterhaus“ in Friedenau entschieden. Dabei wurde klargestellt, dass das leerstehende Wohnhaus wieder bewohnbar gemacht werden muss:
Der Ausgangsstreit – Eigentümerin wurde dazu verurteilt, Wohnungen wieder instandzusetzen
Das Zweckentfremdungsgesetz sieht vor, dass man nicht tage- oder wochenweise (an Touristen) vermieten darf. Dies ist den meisten Menschen auch bekannt. Gleiches gilt aber auch in der umgekehrten Richtung. Wohnraum darf nicht leerstehen. Das Zweckentfremdungsgesetz wurde dabei noch einmal verschärft. Die zunächst geltende Frist von sechs Monaten wurde auf drei Monate abgesenkt. Ein Bußgeld droht also bereits dann, wenn Wohnungen länger als drei Monate leerstehen. In dem hier zu entscheidenden Fall wurde die Eigentümerin eines Wohnhauses mit insgesamt 16 Wohnungen dazu verurteilt, diese wieder instandzusetzen. Das Wohnhaus stand bereits seit 2010 leer.
Die Entscheidung – Leerstand unzulässig durch das Zweckentfremdungsgesetz?
Das Verwaltungsgericht hat dabei klar gemacht, dass es hohe Hürden und Anforderungen an die Begründung gibt, dass eine Wiederherstellung nicht möglich/nicht wirtschaftlich sei. Auch das Argument, dass der Wohnraum bereits vor Inkrafttreten des Zweckentfremdungverbots baulich mangelhaft war, lasse den Anspruch auf Wiederherstellung nicht entfallen. Wohnraum ist (und bleibt) Wohnraum. Auch mangelhafter Wohnraum muss wieder in einen bewohnbaren Zustand versetzt werden.
Praxistipp
Lassen sie sich vor der Vermietung von Wohnraum oder auch vor dem Leerstand von Wohnraum dazu beraten, ob und wann Sie gegen das Zweckentfremdungsverbot verstoßen und welche Möglichkeiten es gibt, rechtlich jeweils auf der sicheren Seite zu sein.
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- Mehr Informationen, den Gesetzestext und auch die einschlägigen Formulare finden Sie hier: https://www.stadtentwicklung.berlin.de/wohnen/zweckentfremdung_wohnraum/de/vorschriften_vordrucke.shtml
- Was kann man tun, wenn man einen Brief vom Bezirksamt wegen Zweckentfremdung bekommt? Hier finden Sie Informationen.
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