Für Beurkundungen und alle anderen Dienstleistungen eines Notariats steht Ihnen in unserer Kanzlei der Notar Simon Kuo zur Verfügung.
Im Gegensatz zur oft streitigen Tätigkeit eines Rechtsanwalts geht es im Notariat um das genaue Gegenteil. Dies meint, dass zur Vermeidung von Streit und Gerichtverfahren Dinge im Vorfeld einvernehmlich (oder auch einseitig, so z.B. im Fall des Testaments oder der Patientenverfügung) geregelt werden.
Ferner schreibt das Gesetz für eine Reihe von Rechtsgeschäften die Mitwirkung eines Notars vor, dies insbesondere dann, wenn es sich um Rechtsgeschäfte von besonderer Tragweite handelt, so zum Beispiel bei Wohnungskaufverträgen und Eheverträgen.
In allen Fällen erforscht der – neutral handelnde – Notar den Willen der Parteien und setzt diesen um, er fungiert dabei als eine Art Übersetzer der Alltagssprache in die juristische Fachsprache und prüft, bzw. stellt gleichzeitig sicher, dass alles gewünschte rechtlich zulässig und (möglichst schnell und unkompliziert) umsetzbar ist.
Der Notar begleitet Sie daher gerne vom ersten Gespräch/Entwurf bis hin zum Abschluss des Vollzug der Urkunde vor allem bei folgenden Angelegenheiten:
- Beurkundungen im Zusammenhang von Wohnungs- oder Grundstückskaufverträgen, insbesondere auch Grundschuldbestellungen
- Beurkundungen von Übertragungs- und Schenkungsverträgen
- bei der Errichtung von notariellen Testamenten und Erbverträgen sowie bei Erbscheinsanträgen
- Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen
- bei vorsorgenden Eheverträgen, aber auch Scheidungsfolgenvereinbarungen
- im Gesellschaftsrecht bei der Gründung von Kapitalgesellschaften, aber auch im Vereinsrecht
Selbstverständlich zählen auch alle weiteren Dienstleistungen eines Notariats wie Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften zu unseren täglichen Aufgaben.