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Wohnungseigentumsrecht

Das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) ermöglicht die Aufteilung von Eigentum an einem Haus. Die Miteigentümer sind dann Sondereigentümer oder Teileigentümer ihres Anteils (Wohnung, Gewerbe, Stellplatz etc.) und haben zugleich einen ideellen Miteigentumsanteil am Gemeinschaftseigentum.

Das bedeutet, dass alle mit dem Grundstück zusammenhängenden Entscheidungen von der Wohnungseigentümergemeinschaft zu treffen und von der Verwaltung auszuführen sind. Diese Ausgangslage bietet viel Raum für Reibungspunkte. Hier kommen wir als Spezialisten für Wohnungseigentumsrecht ins Spiel. Wir kümmern uns um Ihre Streitigkeiten und behalten dabei stets die neueste Rechtsprechung und auch die grundlegende WEG-Reform aus dem Jahr 2020 im Blick.

Wie erreichen wir als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht Ihre Ziele?

Der Bereich des Wohnungseigentumsrechts ist sehr stark durch die Rechtsprechung geprägt, da das Wohnungseigentumsgesetz eher überschaubare gesetzliche Regelungen beinhaltet. Zur Durchdringung der Thematik muss daher mit einem stark formellen Ansatz vorgegangen werden – es muss immer zuerst der Vorrang der Entscheidung der Wohnungseigentümer gewahrt werden. Das führt dazu, dass sich die Durchsetzung von Ansprüchen sehr langwierig gestalten kann – weshalb eine anwaltliche Beratung und Vertretung häufig zu empfehlen ist.

Das Erfolgsrezept von Daryai Kuo & Partner liegt darin, langwierige Prozesse nach Möglichkeit von vornherein zu vermeiden und auf eine konstruktive und schnelle Lösung hinzuwirken. Auch aus wirtschaftlichen Gründen ist das für Sie meist am sinnvollsten. Wenn es notwendig werden sollte, setzen wir Ihre Ansprüche aber selbstverständlich auch gerichtlich für Sie durch.

Dadurch, dass wir sowohl Verwaltungsbeiräte als auch Wohnungseigentümergemeinschaften, einzelne Eigentümer oder Verwaltungen vertreten, bringen wir stets verschiedene Perspektiven in die Beurteilung mit ein und finden so die für Sie optimale Lösung. Eine konstruktive Zusammenarbeit ist hier unerlässlich, denn ein Zusammenleben verschiedener Eigentümer im Gemeinschaftseigentum sollte auch während und nach Streitigkeiten stets möglich bleiben.

Ihre Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht

Wenn Sie einen Kaufvertrag oder eine Teilungserklärung prüfen möchten, kann Sie Herr Rechtsanwalt Simon Kuo kompetent beraten. Herr Rechtsanwalt Nima Daryai vertritt Sie beispielsweise bei der Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung.

Rechtsanwälte für Immobilienrecht

Unsere Tätigkeitsfelder als Rechtsanwälte für Wohnungseigentumsrecht

Wir beraten Sie im Wohnungseigentumsrecht insbesondere aber nicht abschließend zu den folgenden Themen:

Zur Wohnungseigentümergemeinschaft

  • Kauf einer Eigentumswohnung: Prüfung von Kaufvertrag, Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung
  • Abgrenzung von Gemeinschafts- und Sondereigentum
  • Auslegung und Änderung der Teilungserklärung
  • Rechte und Pflichten der Mitglieder einer Eigentümergemeinschaft untereinander, wie beispielsweise Rückstände eines Eigentümers mit der Zahlung des Wohngeldes
  • Gewünschte oder ungewünschte bauliche Veränderungen. Interessante Informationen hierzu bietet unsere Urteilsbesprechung Schweigen auf Umbaupläne eines Miteigentümers
  • Ruhestörung
  • Schäden am Gemeinschaftseigentum. Siehe hierzu den Beitrag Schadensersatz bei Wasserschaden in der WEG

Zur Wohnungseigentümerversammlung

  • Kriterien für die Durchführung einer Wohnungseigentümerversammlung. Diese muss mindestens einmal jährlich stattfinden, angekündigt mit einer schriftlichen Einladung mit Zweiwochenfrist. Bezüglich des Ortes der Eigentümerversammlung, siehe: Darf eine WEG-Versammlung in der Waschküche stattfinden?
  • Vorbereitung der Wohnungseigentümerversammlung
  • Anfechtung eines Beschlusses der Wohnungseigentümerversammlung. Hierbei ist zu beachten, dass für die Anfechtung von Beschlüssen der Wohnungseigentümerversammlung sehr kurze Fristen gelten
  • Anfechtungsklage: keine Vorbehaltsanfechtung!

Zur Verwaltung

Im Wohnungseigentumsrecht betreuen sie:
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Nima Armin Daryai

Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

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Helena Winker-Wälde

Rechtsanwältin und Fachanwältin für Miet- und Wohnungseigentumsrecht sowie Bank- und Kapitalmarktrecht

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