Kosten der vorgerichtlichen und gerichtlichen Vertretung
Unsere Gebühren für die vorgerichtliche und gerichtliche Vertretung richten sich im Normalfall nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG). In Ausnahmefällen wird eine Pauschal- oder Vergütung nach Stunden vereinbart. Die Frage der Höhe der Vergütung ist regelmäßig Teil der Erstberatung.
Kosten der Erstberatung
Die Höhe der Kosten für die Erstberatung richtet sich zum einen nach dem Wert der Sache und zum anderen nach dem voraussichtlichen Umfang und der notwendigen Zeit der Beratung. Nach dem RVG kann die Gebühr einer Erstberatung, wenn der Mandant Verbraucher ist, bis zu 190,00 EUR zzgl. Auslagen und gesetzlicher MwSt. betragen (§ 34 Abs. 1 RVG). Im Regelfall werden wir bereits bei der Verabredung des ersten Termins mit Ihnen vereinbaren, welche Kosten für die Erstberatung anfallen.
Allgemein gelten folgende Richtwerte:
- Beratung von Mietern in Wohnraummietsachen – 190,00 € Erstberatung + 20,00 € Pauschale Post & Telekommunikation zzgl. USt.
- Beratung von Vermietern in Wohnraummietsachen – 250,00 € zzgl. USt.
- Beratung von Mietern in Wohnraummietsachen bei Eigenbedarf – 190,00 € Erstberatung + 20,00 € Pauschale Post & Telekommunikation zzgl. USt.
- Beratung von Vermietern in Wohnraummietsachen bei Eigenbedarf – 250,00 € zzgl. USt.
- Beratung von Mietern in Gewerberaummietsachen – 250,00 € zzgl. USt.
- Beratung von Vermietern in Gewerberaummietsachen – 250,00 € zzgl. USt.
- einfache Beratung von Eigentümern, die einen Wohnungskaufvertrag geprüft haben wollen – 250,00 € inkl. USt. – soweit gleichzeitig auch Teilungserklärung und/oder Mietvertrag überprüft werden sollen, erhöhen sich diese Kosten
- Beratung in WEG-Sachen – 190,00 € Erstberatung + 20,00 € Pauschale Post & Telekommunikation zzgl. USt.
Rechtschutzversicherte Mandanten
Soweit Sie rechtsschutzversichert sind, holen wir sowohl vor einer Erstberatung als auch vor einer weiteren Vertretung gerne für Sie die Deckungszusage Ihrer Versicherung ein (s. hierzu auch unsere Hinweise zur Rechtsschutzversicherung). Bitte beachten Sie, dass wir für die Vertretung von Vermietern in Wohnraummietsachen und von Mietern und Vermietern in Gewerberaummietsachen im Regelfall ein Stundenhonorar vereinbaren, auf das dann Zahlungen der Rechtsschutzversicherung angerechnet werden.
