Auskunftsanspruch bei Unmöglichkeit der Wohnungsrückgabe
Besteht bei Unmöglichkeit der Wohnungsrückgabe ein Auskunftsanspruch über die Miet-/Pachteinnahmen? Hierzu hat das LG Berlin mit Urteil vom 05.03.2025 entschieden.
Besteht bei Unmöglichkeit der Wohnungsrückgabe ein Auskunftsanspruch über die Miet-/Pachteinnahmen? Hierzu hat das LG Berlin mit Urteil vom 05.03.2025 entschieden.
Nach Ansicht des Landgerichts Berlin stellt ein vierzehnmonatiger Auszug des Mieters aus seiner Wohnung regelmäßig eine unzumutbare Härte dar. Der Mieter ist dann nicht zur Duldung der Modernisierungsmaßnahme verpflichtet (§ 555 d Abs. 3 S. 1 BGB).