Doch keine einfache Verwertung der Kaution?
Mit einem Beschluss vom 01.10.2019 verwehrt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin einer Vermieterin den Rückgriff auf die Mietsicherheit bei beendetem Mietverhältnis wegen einem bislang noch nicht rechtkräftig festgestelltem Anspruch.