Mündliche Nebenabreden bestehen nicht
Die Parteien eines Mietvertrages sollten sich nicht auf die Wirksamkeit der Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht , verlassen, so der BGH mit Urteil vom 03.03.2021.
Die Parteien eines Mietvertrages sollten sich nicht auf die Wirksamkeit der Klausel Mündliche Nebenabreden bestehen nicht , verlassen, so der BGH mit Urteil vom 03.03.2021.
Zweckentfremdung: vorübergehender Gebrauch? Darüber entschied das Landgericht Berlin Anfang 2021. Der Ausgangsstreit – Vermieter kündigt wegen Zweckentfremdung der Wohnung Der Vermieter kündigte dem Mieter die Wohnung, die dieser als Zweitwohnung nutzte. Nach Ansicht des Vermieters zu selten. Die Entscheidung –…
Das OLG Rostock hat mit Urteil vom 09.07.2020 klargestellt, dass auch wegen schwerer Krankheit keine Kündigung eines Gewerberaummietvertrages möglich ist.
Welche Anforderungen sind an Schriftform und Ausschluss des Konkurrenzschutzes im Gewerbemietvertrag zu stellen? Hierzu hat der BGH mit Urteil vom 26.02.2020 entschieden.
Mit einem Beschluss vom 01.10.2019 verwehrt die 67. Kammer des Landgerichts Berlin einer Vermieterin den Rückgriff auf die Mietsicherheit bei beendetem Mietverhältnis wegen einem bislang noch nicht rechtkräftig festgestelltem Anspruch.
In meiner Praxis kommt es nicht selten vor, dass mir Gewerberaummietverträge aus bereits bestehenden Mietverhältnissen vorgelegt werden, die für die Mieter erheblich nachteilige Regelungen enthalten. Dies tritt meist erst im laufenden Vertragsverhältnis zutage und kann die wirtschaftliche Existenz der Mieter gefährden.
Ein Überblick über Änderungen bzgl. der Mietpreisbremse und die Möglichkeit, leichter gegenüber erhöhten Mieten vorzugehen.
Dieser Beitrag gibt einen Überblick über die häufigsten Fragen zur Mietkaution, die immer wieder im Rahmen unserer Beratungen angesprochen werden.
Mit einer Entscheidung der 67. Kammer des Landgerichts Berlin wurde die Wirksamkeit nahezu sämtlicher Schönheitsreparaturklauseln in Wohnraummietverträgen in Frage gestellt. Nunmehr widerspricht die 64. Kammer des Landgerichts.
Eine Entscheidung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main aus dem März 2018 beschäftigt sich mit der Auslegung einer Regelung zum Konkurrenzschutz in einem Gewerberaummietvertrag. Der Mieter, ein Zahnarzt, möchte die Vermietung an einen Kierferorthopäden verhindern.