Angemessener Ausgleich für Schönheitsreparaturen
Ein Urteil der 63. Kammer des Landgerichts Berlin beschäftigt sich mit der Frage, ab welcher Höhe ein Ausgleich angemessen ist, wenn die dem Mieter überlassene Wohnung renovierungsbedürftig war.
Ein Urteil der 63. Kammer des Landgerichts Berlin beschäftigt sich mit der Frage, ab welcher Höhe ein Ausgleich angemessen ist, wenn die dem Mieter überlassene Wohnung renovierungsbedürftig war.
Mit Urteil vom 18.03.2015 hat der BGH entschieden, dass eine Übertragung der Schönheitsreparaturen auf den Mieter dann scheitert, wenn die Wohnung bei Übergabe unrenoviert oder im renovierungsbedürftigen Zustand war und der Vermieter dem Mieter hierfür keine Ausgleichszahlung leistet.
Nicht selten gibt es am Ende eines Mietverhältnisses Streit zwischen Mieter und Vermieter, ob der Mieter noch bestimmte Arbeiten in der Wohnung oder den Gewerberäumen durchführen muss. Zum Teil versuchen Vermieter auch die Kaution vollständig einzubehalten. Dabei stehen dem Mieter häufig Einwendungen gegen die Forderungen zu.
Mit Urteil vom 22.07.2014 hat das Landgericht Heilbronn entschieden, dass Schönheitsreparaturen nicht wirksam auf den Mieter übertragen werden können, wenn die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert war.
Mit einem Urteil vom 26.06.2014 hat das Oberlandesgericht Rostock entschieden, dass ein Mieter sein Optionsrecht auf Kauf des Mietgegenstands nicht wirksam ausgeübt hat, weil ein vereinbarter Kündigungsausschluss für das Mietverhältnis nicht der Schriftform genügte.
Mit Urteil vom 04.06.2014 hat der Bundesgerichtshof über die Frage entschieden, dass ein Vermieter die vermietete Wohnung regelmäßig nur dann besichtigen darf, wenn kein konkreter Anlass besteht. Eine Klausel im Mietvertrag, die weitergehendes Besichtigungsrecht vorsieht, ist als Allgemeine Geschäftsbedingung unwirksam.
Nach einem Urteil des Landgerichts Hamburg wird die für befristete Mietverträge im Gewerberaum notwendige Schriftform schon durch die mündliche Vereinbarung der Fälligkeit der Miete zerstört. Als Konsequenz kann das Mietverhältnis ohne Grund in überschaubarer Zeit gekündigt werden.
Nach einem Hinweisbeschluss des Bundesgerichtshofs kann davon ausgegangen werden, dass Schönheitsreparaturklauseln unwirksam sind, wenn eine Wohnung unrenoviert oder renovierungsbedürftig ohne Ausgleichszahlung an den Mieter übergeben wurden.
In modernen Gewerberaummietverträgen sollen 'Schriftformsanierungsklauseln' vor den Konsequenzen eines Mangels der schützen. Nunmehr hat der Bundesgerichtshof erstmals zu der Wirksamkeit einer solchen Klausel entschieden.
Welche Klauseln zu Schönheitsreparaturen noch wirksam, welche bereits unwirksam sind, darum wird weiterhin zwischen Mietern und Vermietern gerungen. Das Landgericht Berlin hatte über eine Klausel zu entscheiden, nach der der Mieter alleine oelhaltige Farben verwenden durfte.