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Kautionsanspruch verjährt nach drei bis vier Jahren

Urteil // Landgericht Duisburg // 13 S 334/05
Zwischen Vermieterin und Mietern kommt es recht häufig zu Streitigkeiten über die Kaution bei Beendigung des Mietverhältnisses. Mit Urteil vom 28.03.2006 hat das Landgericht Duisburg entschieden, dass der Vermieter bei Beginn des Mietverhältnisses drei bis vier Jahre Zeit hat, um die Kaution von dem Mieter einzufordern.
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