Keine Minderung wegen Lärm durch Bolzplatz
Mit Urteil vom 29.04.2015 hat der Bundesgerichtshof der Revision von Vermietern stattgegeben, nachdem die Mieter wegen eines lauten "Bolzplatzes" die Miete gemindert hatten. Die Sache wurde vom BGH an das Berufungsgericht zurückverwiesen.