Leinenpflicht für Hundehalter innerhalb der Wohnungseigentümergemeinschaft
Nach Ansicht des Amtsgerichts München muss der Eigentümer einer Wohnung seinen Hund auf dem Grundstück der WEG an der Leine führen. Diese Pflicht ergebe sich aus dem allgemeinen Rücksichtnahmegebot der Wohnungseigentümer untereinander.