Aufzug im Haus bei Wohnung im EG
In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 erklärt die 18. Kammer des Landgerichts Berlin, dass das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ nach dem Berliner Mietspiegel 2015 auch für Wohnungen im Erdgeschoss einschlägig sein kann.
In einem Beschluss aus dem Jahr 2016 erklärt die 18. Kammer des Landgerichts Berlin, dass das Sondermerkmal „Aufzug im Haus“ nach dem Berliner Mietspiegel 2015 auch für Wohnungen im Erdgeschoss einschlägig sein kann.
Mit einem Beschluss aus dem Jahr 2014 nimmt das Landgericht Berlin zu der Frage Stellung, wie das Sondermerkmal nach dem Berliner Mietspiegel "Dusche getrennt von Badewanne" auszulegen ist und ob weitere Umstände zu berücksichtigt werden können.