Schimmel als optischer Mangel
Schimmel kann auch als rein optischer Mangel ein Recht zur Minderung begründen. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.04.1984 entschieden.
Schimmel kann auch als rein optischer Mangel ein Recht zur Minderung begründen. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.04.1984 entschieden.