Müssen Vermietende angemessene Betriebskostenvorauszahlungen vereinbaren?
Nach einem Urteil des BGH vom 11. Februar 2004 müssen Vermietende bei Vertragsbeginn keine angemessenen Betriebskostenvorauszahlungen vereinbaren. Für Mietende heißt das, dass sie sich nicht auf die vertraglich vereinbarten Vorauszahlungen verlassen sollten.
