Optische Mängel in Zahnarztpraxis
Mit Urteil vom 16.03.1989 hat das OLG Düsseldorf zu der Frage entschieden, wie hoch gemindert werden kann, wenn optische Mängel in einer Zahnarztpraxis auftreten.
Mit Urteil vom 16.03.1989 hat das OLG Düsseldorf zu der Frage entschieden, wie hoch gemindert werden kann, wenn optische Mängel in einer Zahnarztpraxis auftreten.
Der BGH hat mit Beschluss aus dem Jahr 1988 darüber entschieden, wie bei der Ergebnisermittlung mit Stimmenthaltungen umzugehen ist. Nach der Entscheidung des BGH werden nach dem WEG Enthaltungen nicht gezählt.
Schimmel kann auch als rein optischer Mangel ein Recht zur Minderung begründen. Das hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 10.04.1984 entschieden.