Zu hohe Vorauszahlungen in Betriebskostenabrechnung
Mit Urteil vom 15.02.2013 hat das Landgericht Berlin entschieden, dass nach Ablauf der Jahresfrist des § 556 III 3 BGB eine Betriebskostenabrechnung regelmäßig auch dann nicht korrigiert werden darf, wenn der Vermieter offensichtlich nicht die tatsächlich gezahlten Vorauszahlungen zugrunde gelegt hat.