Miethöhe der Alternativwohnung bei Kündigung wegen Eigenbedarf
Mit Beschluss vom 07.08.2014 hat das Landgericht Berlin die Berufung eines Mieters zurückgewiesen, der erstinstanzlich zur Räumung verurteilt worden ist. Der Mieter hatte seine Berufung vorwiegend damit begründet, dass die Miete der ihm von dem Vermieter angebotenen Alternativwohnung zu hoch lag.