Aufrechnungsverbot in der Gewerberaummiete
Gewerberaummietverträge sehen inzwischen häufig Einschränkungen des Rechts zur Minderung, Zurückbehaltung und Aufrechnung vor. Im Jahr 2016 hatte der BGH über die Wirksamkeit einer Klausel zum Aufrechnungsverbot in der Gewerberaummiete zu entscheiden.